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Umweltplanung und Umweltschutz

Die Themen Umweltplanung und Umweltschutz werden in Wülfrath von der Umweltreferentin/dem Umweltreferenten bearbeitet.

Ihre/seine Arbeitsfelder sind

  • Umweltplanung
  • Schadstoffe
  • Immissionsschutz
  • Bodenschutz.

Lärmaktionsplanung

Umgebungslärm ist der Lärm von Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie von Industrie- und Gewerbeanlagen. Er kann die Gesundheit beeinträchtigen und negative soziale und ökonomische Folgen haben. Lärmaktionspläne sollen vor Ort schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindern, ihnen vorbeugen oder vermindern. Daher sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Hierbei können die Menschen über Ziele, Alternativen und Auswirkungen der Planung informiert, Lösungen erörtert sowie gemeinsame Ideen entwickelt werden. Bürgerinnen und Bürger sind durch den Umgebungslärm und z.T. durch die vorgesehenen Maßnahmen direkt betroffen. Sie sind mit der Lage vor Ort am besten vertraut und können daher mit eigenen Bewertungen der Situation zu Lösungen beitragen.

Der Lärmaktionsplan muss alle fünf Jahre überprüft und ggfs. überarbeitet werden, spätestens allerdings wenn bedeutsame Entwicklungen für die Lärmsituation eingetroffen sind oder sich grundlegende Methoden verändert haben. Hintergrund der Lärmaktionsplanung ist die 2002 durch die EU vorgelegte „Umgebungslärmrichtlinie“. Diese sieht vor, dass die Lärmbelastung für die Bevölkerung verringert wird. Betrachtet wird dabei der Lärm, der durch Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr sowie in Industrieanlagen entsteht.

Lärmaktionsplanung 2024

Die Stadt Wülfrath überarbeitet gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 für das Stadtgebiet und beginnt nun die Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. In der Zeit vom 13. Mai bis einschließlich 10. Juni 2024 findet die Beteiligung der Öffentlichkeit zur aktuellen Lärmaktionsplanung statt. Weitere Informationen sowie eine Möglichkeit, sich zu beteiligen, finden Sie in unserem externen Beteiligungsportal.

In der ersten Phase (21.02. - 13.03.2024) hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Lärmbelastungsorte zu benennen und erste Anregungen zur Verbesserung der Situation einzubringen. Jetzt, in der zweiten Phase, liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans mit den erarbeiteten Maßnahmen öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger sind erneut eingeladen, sich mit Kritik, Zuspruch oder weiteren Anregungen aktiv einzubringen.

Im Folgenden finden Sie den Vorentwurf zur Lärmaktionsplanung 2024:

Vorentwurf Lärmaktionsplan 2024

Lärmkartierung

Voraussetzung für die Lärmaktionsplanung ist die Erfassung der Lärmbelastung durch Lärmkartierungen vor Ort. Diese Vorarbeit wurde für kleinere Kommunen wie Wülfrath durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) geleistet.

Die aktuellen Lärmkarten und weitere Informationen erhalten Sie auf der Umgebungslärm-Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW unter folgendem Link: www.umgebungslaerm.nrw.de

Im Folgenden finden Sie die bereits ausgearbeitete Lärmaktionsplanung aus 2013 und 2018:

Lärmaktionsplan 2013 

Lärmaktionsplan 2018

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